Seminar
Kurzarbeit und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Insbesondere der Wirtschaft machen der Handelskonflikt zwischen Amerika und China sowie der geplante Ausstieg von Großbritannien aus der Europäischen Union zu schaffen, hinzu kommen strukturelle Veränderungen wie Digitalisierung und Elektromobilität.
In schwerer werdenden Zeiten haben Unternehmen jedoch verschiedene Möglichkeiten, auf drohende Auftragseinbrüche zu reagieren und Kosten zu senken. Kurzarbeit ist eine dieser Möglichkeiten. So ist Kurzarbeit die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses. In Folge ist Kurzarbeit jedoch mit erheblichen Einbußen für die Arbeitnehmer verbunden.
Vor allem die Politik will hier mit einem neuen Gesetz der Konjunkturkrise entgegensteuern. Mit einem betitelten "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" soll der Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtert und die Qualifizierung von Beschäftigten stärker gefördert werden.
Mit diesem Gesetz sollen Arbeitnehmer in die Lage gebracht werden, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Die neuen Regeln sollen vor allem am seit Jahresbeginn geltenden Qualifizierungschancengesetz anknüpfen.
Welche Möglichkeiten haben gleichwohl Betriebsräte, insbesondere vor dem Hintergrund der von der Politik avisierten Neuerungen, auf die Auswirkungen von Kurzarbeit Einfluss zu nehmen?
Wie können Betriebsräte versuchen, einen tragfähigen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Erfordernissen für das Unternehmen und den Interessen der Arbeitnehmer durchzusetzen, um Nachteile für die Arbeitnehmer so weit wie möglich zu vermeiden?
Im Zusammenhang mit diesen Fragestellungen sollte man sich als Betriebsrat frühzeitig mit den Inhalten der „Kurzarbeit“ befassen um im Fall der Fälle die Möglichkeiten der Mitbestimmung zu nutzen und die unabwendbar gewordenen betrieblichen Prozesse mit zu begleiten.
Die Teilnehmenden des Seminars erhalten eine Übersicht über die Bestimmungen der Kurzarbeit und erfahren wie sie im Rahmen der Mitbestimmung die eventuell in Folge notwendigen Maßnahmen begleiten und mit beeinflussen können.
Inhalte des Seminars
- Grundlagen des Kurzarbeitergeldes (Voraussetzungen und Verfahren)
- Auswirkungen der Kurzarbeit auf den einzelnen Mitarbeiter
- Die aktuellen Überlegungen/Gesetzesvorlagen des Bundesarbeitsministeriums zum besseren Schutz für Arbeitnehmer in konjunkturellen Krisenzeiten
- Qualifizierung während Kurzarbeit
- Mitbestimmung bei Kurzarbeit und Qualifizierung
- Transfermaßnahmen und Qualifizierung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
Seminarnummer
20191113MA
Datum
13.11.2019
Zeit
09:00–16:30 Uhr
Kategorie A / B / C
€ 295 / 0 / € 395
Nähere Informationen zu den Preis-Kategorien können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen.
Thema
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Ort
- Parkhotel Schillerhain
- Schillerhain 1, , 67292 Kirchheimbolanden
ReferentInnen
- Markus Ackermann, TBS gGmbH
- Claudia Grässle, TBS gGmbH